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  1. Geheimnisschutzvorschriften
    Dieser Beitrag behandelt die Ausnahme von Informationszugangsansprüchen aufgrund entgegenstehender Geheimnisschutz- und Vertraulichkeitsvorschriften. Schwerpunktmäßig setzt er sich mit dem Regelungsgehalt der Rezeptionsnorm auf Bundesebene (§ 3 Nr. 4 IFG) auseinander.

    Vertraulichkeitspflicht im Sinne des § 3 Nr. 4 Var. 1 IFG.16 Das gilt auch für Unternehmen mit öffentlicher eigenständige Regelungsgehalt für Var. 3 verbleiben sollte.52 Die von § 3 IFG geschützten Güter sind öffentlicher dessen Grundlage ein schuldrechtlicher Vertrag ist, nimmt Var. 3 einen privaten Belang in die Reihe öffentlicher Die Vorschrift zum Schutz öffentlicher Belange, § 8 UIG, verweist nicht pauschal auf spezialgesetzliche EL 2012, § 3 IFG Rn. 134.↩︎ Martin Eifert, Öffentliche Interessen als Grenzen des Auskunftsanspruchs,

  2. Einleitung
    Das Kapitel stellt die informationsfreiheitsrechtliche Lage in Deutschland überblicksartig dar, zeichnet wesentliche Entwicklungen nach und gibt einen Ausblick auf möglicherweise anstehende Reformen sowie wesentliche praktische Herausforderungen.

    demokratischen Meinungs- und Willensbildung ebenso wie ihm eine Kontrollfunktion zukommt und er eine Schlüsselrolle Kraft und der Anwendungsbereich war zunächst auf gesundheitsbezogene Verbraucherinformationen öffentlicher einem Transparenzgesetz weiterzuentwickeln, das einen angemessenen Zugang zu Informationen der öffentlichen Nur zum Schutz von personenbezogenen Daten oder zum Schutz wesentlicher öffentlicher Belange solle der 6; zu Verbraucherinformationen Vos, Kapitel 7.↩︎ Siehe hierzu die Darstellung zahlreicher öffentlicher

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